Antrag an den 37. Bundesparteitag der CDU Deutschlands
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Die CDU Deutschlands setzt sich für eine zeitnahe Entkriminalisierung von Beleidigungen ein. Eine zivilrechtliche Verfolgung soll möglich bleiben.
Üble Nachrede und Verleumdung sollen weiterhin strafbar bleiben.
Wir wollen § 188 StGB wieder auf üble Nachrede und Verleumdung beschränken und als absolutes Antragsdelikt ausgestalten.
Die CDU sieht Bürger als freie und selbstbestimmte Menschen, denen Verantwortung zugemutet werden kann und muss. Im neuen Grundsatzprogramm machen wir das direkt im Titel deutlich: „In Freiheit leben – Deutschland sicher in die Zukunft führen“. Wir sind überzeugt, dass es nicht Aufgabe des Staates ist, den Menschen mit allen Mitteln ein Leben vor jeglichen, selbst geringfügigen Unannehmlichkeiten zu bewahren. Wir trauen dem Bürger zu, dass er nicht vom Staat vor bösen Worten anderer Bürger beschützt werden muss.
Im November 2023 dachte erstmals seit der Wiedervereinigung Deutschlands eine Mehrheit der Deutschen, dass man seine politische Meinung nicht frei äußern könne und „besser vorsichtig sein“ müsse.[i] Anhänger der Grünen waren die einzige Gruppe, in der diese Ansicht nicht vorherrschend war. 93 % der von Ampel-Bundesministern erstatteten Strafanzeigen kamen von Robert Habeck und Annalena Baerbock.[ii]
Die wenigsten Bürger sind Juristen. Aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen beschränken sich viele in ihren Äußerungen – selbst, wenn diese zulässig wären. Die oben erwähnte Statistik belegt dies: Die Mehrheit denkt, man müsse „besser vorsichtig sein“, wenn man seine politische Meinung äußere. Dies ist einer lebendigen Demokratie unwürdig und fördert Politikverdrossenheit eher, anstatt diese zu verhindern.
Im November 2024 wurden mehrere Fälle bekannt, in denen bei Bürgern Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, weil sie Politiker in den sozialen Medien vermeintlich beleidigt haben sollen. Unvergessen ist auch der Skandal um den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD), im Zuge dessen rechtswidrig Hausdurchsuchungen angeordnet wurden.
Exemplarisch hierfür ist die sogenannte „Schwachkopf-Affäre“, die den größten medialen Aufschrei verursachte. Robert Habeck zeigte einen Bürger an, weil dieser eine humoristische Bildmontage in den sozialen Medien verbreitete, die ihn als Schwachkopf bezeichnete. Die Äußerung wurde über eine Meldestelle gemeldet, der Minister stellte Strafantrag, und es kam zur Hausdurchsuchung. Viele weitere Fälle dieser Art wurden bekannt.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass Bürger, die Beleidigungen anzeigen, meist auf den Weg der Privatklage verwiesen werden, während die Staatsanwaltschaft bei Politikern ein öffentliches Interesse feststellen und die Ermittlungen übernehmen kann. Die persönliche Ehre eines Politikers darf nicht höher gewichtet sein als die aller anderen Bürger. Unverständlich ist auch, dass für ehrenamtlich Engagierte außerhalb politischer Ämter – zum Beispiel in gemeinnützigen Vereinen oder Blaulichtorganisationen –, deren Arbeit für unser Zusammenleben und unsere Kultur wichtig ist, kein öffentliches Interesse bestehen kann.
Als CDU setzen wir uns für die Interessen der Bürger ein, nicht speziell für die von Politikern. Als Personen des politischen Lebens müssen diese eine höhere Toleranzschwelle gegenüber Kritik und auch scharfen Worten aufweisen – und eben keine niedrigere Toleranzschwelle. Der Bürger, als Souverän in unserem Staat, hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern – besonders wenn es um Kritik an Politikern geht.
Im Gegensatz zu vielen Berufspolitikern, die durch unzählige Rhetorik-Seminare eine weichgespülte Sprache nutzen, sprechen und schreiben Bürger alltagsnah und direkter. Gerade in emotional aufgeladenen Momenten, etwa bei Sorgen um Wohlstand, Freiheit oder Sicherheit, müssen ihm von Seiten des Staates unbedachte Äußerungen nachgesehen werden – ohne dass er Angst vor Hausdurchsuchungen oder dem Verlust seines sozialen Ansehens haben muss. Dem Geschädigten steht hier noch immer ein zivilrechtliches Vorgehen, beispielsweise bezogen auf Unterlassung oder Schmerzensgeld, offen.
Neben der gesellschaftlich-demokratischen Dimension besteht eine Auswirkung auf unsere Justiz, die jährlich mit mehr als 200.000 Anzeigen wegen solcher Nichtigkeiten beschäftigt ist. Die dafür verschwendeten Ressourcen ließen sich besser nutzen, als Bürger zu verfolgen, die ihre Meinung kundtun und sich am politischen Geschehen beteiligen wollen. Diese frei werdenden Mittel wären besser eingesetzt, wenn man damit die Fälle bearbeitet, die Bürger erst dazu bringen, Sorgen zu haben.
Bitte teile unseren Antrag, denn wir haben sehr wenig Zeit, um 500 Unterstützer zu erreichen:
[i] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1430309/umfrage/gefuehlte-meinungsfreiheit-in-deutschland-nach-parteianhaengerschaft/
[ii] https://www.focus.de/politik/deutsche-bundesminister-im-vergleich-mehr-als-90-prozent-der-anzeigen-gegen-buerger-stammen-von-habeck-und-baerbock_id_260500296.html